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   BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98   

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BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98 (https://dejure.org/1999,8347)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1999 - 6 C 16.98 (https://dejure.org/1999,8347)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1999 - 6 C 16.98 (https://dejure.org/1999,8347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs... . 1, Art. 4 Abs. 1 Satz 1, Art. 4 Abs. 3; KDVG § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 4 2. Halbsatz, § 2 Abs. 5 Satz 2, § 2 Abs. 6, § 3 Abs. 2, §§ 4 ff., § 6 Abs. 1 Satz 2, § 7, §§ 9 ff., § 13 Abs. 3, § 18; VwVfG § 48; WPflG § 16 Abs. 2, § 20 b Satz 2, § 21 Abs. 1, § 26
    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, bestandskräftiger Musterungsbescheid; Vorgreiflichkeit des Musterungsverfahrens; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; kein Anspruch auf Aussetzung des Anerkennungsverfahrens; Pflicht zur Darlegung der Beweggründe ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bestandskräftiger Musterungsbescheid - Vorgreiflichkeit des Musterungsverfahrens - Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Kein Anspruch auf Aussetzung des Anerkennungsverfahrens - Pflicht zur Darlegung der ...

  • Judicialis

    KDVG § 2 Abs. 2; ; KDVG § ... 2 Abs. 4 2. Halbsatz; ; KDVG § 2 Abs. 5 Satz 2; ; KDVG § 2 Abs. 6; ; KDVG § 3 Abs. 2; ; KDVG §§ 4 ff.; ; KDVG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; KDVG § 7; ; KDVG §§ 9 ff.; ; KDVG § 13 Abs. 3; ; KDVG § 18; ; WPflG § 16 Abs. 2; ; WPflG § 20 b Satz 2; ; WPflG § 21 Abs. 1; ; WPflG § 26; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 4 Abs. 3; ; VwVfG § 48

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 306 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98
    Denn nur derjenige, dem sein Gewissen - und nicht etwa sonstige, vor allem situationsbezogene Gründe - den Kriegsdienst mit der Waffe verbietet, darf dazu wegen Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht gezwungen werden (vgl. BVerfGE 48, 127, 168; 69, 1, 25; BVerwG, Urteile vom 24. Juli 1959 - BVerwG 7 C 129.59 - BVerwGE 9, 97, 99 und vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - BVerwGE 14, 146, 149).

    Hieraus ergibt sich vor allem anderen, daß der Wehrpflichtige vor Abschluß des Anerkennungsverfahrens - trotz Fortbestands seiner Wehrdienstpflicht - davor zu schützen ist, Dienst mit der Waffe zu tun (BVerfGE 69, 1, 54 ff.).

    Dementsprechend ist das Anerkennungsverfahren auch im Interesse des Kriegsdienstverweigerers in hohem Maße durch den Grundsatz der Beschleunigung geprägt (vgl. § 13 Abs. 1 und Abs. 2, §§ 17, 18, 19 Abs. 2 KDVG - vgl. BVerfGE 69, 1, 52).

    Die Mittel, die das Gesetz verwendet, müssen geeignet sein, den angestrebten Zweck zu erreichen (BVerfGE 69, 1, 35).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98
    Die Verpflichtung, dem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einen ausführlichen Lebenslauf, eine ausführliche Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung sowie ein Führungszeugnis beizufügen, greift allerdings stets in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.).

    Indessen sind Einschränkungen dieses Grundrechts durch den Gesetzgeber zulässig, wenn sie im überwiegenden Allgemeininteresse erfolgen und sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkung für den Bürger klar und erkennbar aus dem Gesetz ergeben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet ist (BVerfGE 65, 1, 44; 92, 191, 197).

  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98
    Das alles hindert aber jedenfalls - und dies ist im Hinblick auf die unmittelbare Geltung des Grundrechts nach Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG allein von Bedeutung - die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht, wenn dieser den Kriegsdienst mit der Waffe aufgrund einer Gewissensentscheidung verweigert, die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zweitantrag fortdauert und sich verfestigt hat (Beschluß vom 8. März 1999 - BVerwG 6 B 121.98 - Nord ÖR 1999, 231).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92

    Personalienangabe

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98
    Indessen sind Einschränkungen dieses Grundrechts durch den Gesetzgeber zulässig, wenn sie im überwiegenden Allgemeininteresse erfolgen und sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkung für den Bürger klar und erkennbar aus dem Gesetz ergeben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet ist (BVerfGE 65, 1, 44; 92, 191, 197).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98
    Denn nur derjenige, dem sein Gewissen - und nicht etwa sonstige, vor allem situationsbezogene Gründe - den Kriegsdienst mit der Waffe verbietet, darf dazu wegen Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht gezwungen werden (vgl. BVerfGE 48, 127, 168; 69, 1, 25; BVerwG, Urteile vom 24. Juli 1959 - BVerwG 7 C 129.59 - BVerwGE 9, 97, 99 und vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - BVerwGE 14, 146, 149).
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98
    Denn nur derjenige, dem sein Gewissen - und nicht etwa sonstige, vor allem situationsbezogene Gründe - den Kriegsdienst mit der Waffe verbietet, darf dazu wegen Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht gezwungen werden (vgl. BVerfGE 48, 127, 168; 69, 1, 25; BVerwG, Urteile vom 24. Juli 1959 - BVerwG 7 C 129.59 - BVerwGE 9, 97, 99 und vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - BVerwGE 14, 146, 149).
  • BVerwG, 11.08.1986 - 6 C 2.85

    Rechtsschutzbedürfnis - Theologiestudent - Kriegsdienstverweigerer - Vorbereitung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98
    Daß er mittelbar den Kriegsdienstverweigerer davor schützt, ohne Not seine Gewissensgründe (eingehend) zu offenbaren (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1986 - BVerwG 6 C 2.85 - BVerwGE 74, 342, 344), stellt lediglich einen Reflex dieser im wesentlichen verfahrensökonomischen Funktion dar und gewährt keinen über Art. 4 Abs. 3 GG hinausgehenden Anspruch auf Nichtoffenbarung dieser Gründe (vgl. dazu nachfolgend b, bb).
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98
    Denn nur derjenige, dem sein Gewissen - und nicht etwa sonstige, vor allem situationsbezogene Gründe - den Kriegsdienst mit der Waffe verbietet, darf dazu wegen Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht gezwungen werden (vgl. BVerfGE 48, 127, 168; 69, 1, 25; BVerwG, Urteile vom 24. Juli 1959 - BVerwG 7 C 129.59 - BVerwGE 9, 97, 99 und vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - BVerwGE 14, 146, 149).
  • BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01

    Kriegsdienstverweigerer; Musterungsverfahren; Tauglichkeitsüberprüfung;

    Die aus der vorgenannten Rechtsvorschrift folgende sog. Nachrangigkeit des Verfahrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer endet nämlich mit der Bestandskraft des Musterungsbescheides (Urteil vom 8. September 1999 - BVerwG 6 C 16.98 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 20).
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 B 50.01

    Anordnung von Tauglichkeitsüberprüfung und Musterungsverfahren durch das

    Die aus der vorgenannten Rechtsvorschrift folgende sog. Nachrangigkeit des Verfahrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer endet nämlich mit der Bestandskraft des Musterungsbescheides (Urteil vom 8. September 1999 - BVerwG 6 C 16.98 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 20).
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